PRÜFUNGEN

Die Schießprüfung

Geprüft werden zwei Büchsendisziplinen und eine Flintendisziplin:

  • Auf die Rehbockscheibe 100 m sitzend aufgelegt, mit einem Kaliber über 1000 Joule ( z.B. .222 Rem ) 5 Schuss, davon müssen mindestens 4 in den Ringen 9 und 10 liegen.
  • Auf die laufende Keilerscheibe 50 m im jagdlichen Anschlag, mit einem Kaliber über 1000 Joule, ( z. B. .222 Rem) 5 Schuss, davon müssen mindestens 3 in den Ringen 3 bis 10 liegen.
  • Es werden 15 Wurftauben beschossen, 2 Schuss stehen pro Taube zur Verfügung, davon müssen 4 Treffer erreicht werden.
  • Geschossen wird nach der Schießvorschrift des DJV

Die schriftliche Prüfung

Die Schriftliche Prüfung findet im Multiple – Choice – Verfahren am PC statt, d. h. bei einer Frage und 3 Antwortmöglichkeiten ist nur 1 zutreffend, ca 220 Fragen sind in 4 Fächern innerhalb 120 Minuten zu beantworten, dabei müssen mindestens 60 % in den Fächern Jagdkunde und Verbraucherschutz, und 75 % in den Fächern Recht und Waffenkunde richtig beantwortet werden.

Mündlich-Praktische Prüfung

In der mündlich-praktischen Prüfung wird das theoretische Wissen und das praktische Können des Jagdscheinbewerbers ermittelt. Hierzu stehen 1-3 Bewerber 2 Mitgliedern des Jägerprüfungsausschusses in einem Prüfungsgespräch gegenüber. Jedes der o. g. Fächer kann bis zu 15 min geprüft werden.

Die Einzelheiten und gesetzlichen Vorgaben zur Jägerprüfung können in der sächsischen Jagdverordnung (SächJagdVO) in den §§ 12-20 nachgelesen werden.

Die Prüfungstermine werden von der Prüfungsbehörde festgelegt – Änderungen vorbehalten!